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Willkommen bei Optik de Waal

Ihr Spezialist für Brillen und Kontaktlinsen!

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Kontaktlinsen

Freies Sehen ohne Brille. Unser Leben stellt uns vor viele Herausforderungen. Langes Lesen am Bildschirm, sportliche Betätigungen, Tablet oder Smartphone, klimatisierte Umgebung und komplexe Sehaufgaben kennt jeder von uns. Die Anforderungen ans gute und gesunde Sehen sind gestiegen. Wir finden die passende Kontaktlinse für Sie!

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Hauseigene Werkstatt

Wir fertigen in unserer hauseigenen Werkstatt.

Dadurch fertigen wir Brillen schnell und können

viele sofort Reparaturen vorort durchführen.

AGB

Posted in Uncategorised

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Optik de Waal GbR Ina de Waal & Alexander de Waal


vertreten durch die Geschäftsführer
Ina de Waal & Alexander de Waal

Lange Str. 53
18356 Barth


- nachfolgend: Optik de Waal bzw. Augenoptiker -

  1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischer Handelsware. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von Optik de Waal schriftlich anerkannt wurden.

2.    Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  • Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wurde von Optik de Waal ausdrücklich zugesagt. Optik de Waal wird sich immer bemühen vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollte ein vereinbarter Liefertermin ausnahmsweise vom Augenoptiker nicht eingehalten werden, geht dies nicht zu Lasten von Optik de Waal. Dies gilt insbesondere für Fälle der Lieferterminüberschreitungen und ggf. sogar Nicht-Lieferungen, die durch Vorlieferanten von Optik de Waal zu verantworten sind. In diesen Fällen wird sich Optik de Waal immer bemühen den Kunden rechtzeitig und umfassend über die Umstände, die zur Überschreitung des Liefertermins führen, zu informieren.
  • Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn, die Kostenübernahme durch den Augenoptiker wurde ausdrücklich vereinbart. Soweit der Kunde in diesen Fällen eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm Optik de Waal eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.
  • Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
    Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.
    Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei Optik de Waal.
  • Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum von Optik de Waal.
  1. Preise, Kostenvoranschläge
    • Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    • Der Werkvertrag zur Anfertigung einer Brille kann mündlich geschlossen werden.
    • Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.
    • Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Augenoptiker die Kassensätze liquidiert.
  1. Reparaturen

Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann der Augenoptiker dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.
Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief diese Verwertung hingewiesen und ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

  1. Neuverglasungen

Neue Gläser können in bestehende Fassungen eingearbeitet werden. Entsteht bei der Verglasung an der Fassung ein defekt, ohne Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ist dies als Risiko einer Neuverglasung zu werten. In diesem Fall bestehen keine Schadensersatzansprüche und der Kunde muss für Ersatzteile bzw. die Reparatur aufkommen.

6.    Kein Bestehen eines Widerrufsrechts

Für Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Der Widerruf ist insoweit nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

7.    Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

  1. Kontaktlinsen
    • Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden, ist der Augenoptiker berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Preis der Kontaktlinsen umfasst die üblichen Anpassungsleistungen. Optik de Waal behält sich vor, eine darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert abzurechnen.
      Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers zurückgegeben werden. Der Augenoptiker behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.
    • Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
      Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
  1. Serviceleistungen

Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker nach Zeit und Materialaufwand.

  1. Gewährleistung
    • Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.
      Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist der Augenoptiker von der Mängelhaftung befreit.
      Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung (2 Mal) fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung).
      Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.
      Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.
    • Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme.
      Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt.
      Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.
  1. Haftung
    • Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Optik de Waal ist ausgeschlossen, sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Eine Rückgabe eines bei Optik de Waal gekauften Artikels ist ohne Grund generell ausgeschlossen und somit auch die Erstattung des Kaufbetrages an den Kunden.
    • Optik de Waal bietet jedem Kunden die Brillen-Verträglichkeitsgarantie innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum bzw. Datum des Ratenvertrages an. Die Brillen-Verträglichkeitsgarantie ist ausgeschlossen, wenn die Brillengläser oder Kontaktlinsen von Optik de Waal ausschließlich nach den Angaben des Kunden gefertigt worden sind. Sollte zwischen den ursprünglich gelieferten Brillengläsern oder Kontaktlinsen und den im Rahmen der Brillen-Verträglichkeitsgarantie getauschten Brillengläsern oder Kontaktlinsen eine Preisdifferenz zu Gunsten des Kunden bestehen, ist die Auszahlung dieser Differenz an den Kunden ausgeschlossen. Entsteht eine Preisdifferenz zu Lasten des Kunden, da es beispielsweise höher Wertige Gläser sind, trägt der Kunde die Preisdifferenz.

 

  1. Identitätsnachweis

Optik de Waal ist immer berechtigt von dem Kunden einen Identitätsnachweis, z.B. die Personalausweis-Nr., zu verlangen, zu nutzen und zu speichern.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz des Augenoptikers als Gerichtsstand.
Im Übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Augenoptikers nur, sofern dies gesetzlich vereinbart werden kann.

Barth, 06.11.2020

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Optik de Waal GbR Petra Marx-de Waal & Richardde Waal


vertreten durch die Geschäftsführer
  Petra Marx- de Waal & Richard de Waal

Grüne Str. 3-5
18311 Ribnitz-Damgarten


- nachfolgend: Optik de Waal bzw. Augenoptiker -

  1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischer Handelsware. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von Optik de Waal schriftlich anerkannt wurden.

2.    Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  • Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wurde von Optik de Waal ausdrücklich zugesagt. Optik de Waal wird sich immer bemühen vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollte ein vereinbarter Liefertermin ausnahmsweise vom Augenoptiker nicht eingehalten werden, geht dies nicht zu Lasten von Optik de Waal. Dies gilt insbesondere für Fälle der Lieferterminüberschreitungen und ggf. sogar Nicht-Lieferungen, die durch Vorlieferanten von Optik de Waal zu verantworten sind. In diesen Fällen wird sich Optik de Waal immer bemühen den Kunden rechtzeitig und umfassend über die Umstände, die zur Überschreitung des Liefertermins führen, zu informieren.
  • Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn, die Kostenübernahme durch den Augenoptiker wurde ausdrücklich vereinbart. Soweit der Kunde in diesen Fällen eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm Optik de Waal eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.
  • Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
    Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.
    Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei Optik de Waal.
  • Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum von Optik de Waal.
  1. Preise, Kostenvoranschläge
    • Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    • Der Werkvertrag zur Anfertigung einer Brille kann mündlich geschlossen werden.
    • Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.
    • Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Augenoptiker die Kassensätze liquidiert.
  1. Reparaturen

Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann der Augenoptiker dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.
Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief diese Verwertung hingewiesen und ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

  1. Neuverglasungen

Neue Gläser können in bestehende Fassungen eingearbeitet werden. Entsteht bei der Verglasung an der Fassung ein defekt, ohne Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ist dies als Risiko einer Neuverglasung zu werten. In diesem Fall bestehen keine Schadensersatzansprüche und der Kunde muss für Ersatzteile bzw. die Reparatur aufkommen.

6.    Kein Bestehen eines Widerrufsrechts

Für Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Der Widerruf ist insoweit nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

7.    Höhere Gewalt

I m Falle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

  1. Kontaktlinsen
    • Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden, ist der Augenoptiker berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Preis der Kontaktlinsen umfasst die üblichen Anpassungsleistungen. Optik de Waal behält sich vor, eine darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert abzurechnen.
      Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers zurückgegeben werden. Der Augenoptiker behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.
    • Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
      Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
  1. Serviceleistungen

Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker nach Zeit und Materialaufwand.

  1. Gewährleistung
    • Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.
      Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist der Augenoptiker von der Mängelhaftung befreit.
      Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung (2 Mal) fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung).
      Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.
      Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.
    • Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme.
      Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt.
      Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.
  1. Haftung
    • Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Optik de Waal ist ausgeschlossen, sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Eine Rückgabe eines bei Optik de Waal gekauften Artikels ist ohne Grund generell ausgeschlossen und somit auch die Erstattung des Kaufbetrages an den Kunden.
    • Optik de Waal bietet jedem Kunden die Brillen-Verträglichkeitsgarantie innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum bzw. Datum des Ratenvertrages an. Die Brillen-Verträglichkeitsgarantie ist ausgeschlossen, wenn die Brillengläser oder Kontaktlinsen von Optik de Waal ausschließlich nach den Angaben des Kunden gefertigt worden sind. Sollte zwischen den ursprünglich gelieferten Brillengläsern oder Kontaktlinsen und den im Rahmen der Brillen-Verträglichkeitsgarantie getauschten Brillengläsern oder Kontaktlinsen eine Preisdifferenz zu Gunsten des Kunden bestehen, ist die Auszahlung dieser Differenz an den Kunden ausgeschlossen. Entsteht eine Preisdifferenz zu Lasten des Kunden, da es beispielsweise höher Wertige Gläser sind, trägt der Kunde die Preisdifferenz.

 

  1. Identitätsnachweis

Optik de Waal ist immer berechtigt von dem Kunden einen Identitätsnachweis, z.B. die Personalausweis-Nr., zu verlangen, zu nutzen und zu speichern.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz des Augenoptikers als Gerichtsstand.
Im Übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Augenoptikers nur, sofern dies gesetzlich vereinbart werden kann.

Ribnitz, 06.11.2020

Öffnungszeiten Ribnitz

Tel.: 03821/ 889310

Montag-Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr

Samstags: 9.00 - 13.00 Uhr

Bitte Termin vereinbaren!

Öffnungszeiten Barth

Tel.: 038231/ 401471

Montag-Freitag: 9.00 - 18.00 Uhr

Samstags: 9.00 - 12.00 Uhr

Wir haben Urlaub vom 04.03. bis 09.03.

Kontakt

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